Hersdorf

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54597 415 Einwohner
Grundsteuer A 305 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 235 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -230 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232332

Grundsteuer für Hersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Hersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 235 % liegt Hersdorf auf Platz 2263 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Hersdorf liegt 251 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Hersdorf den 211.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 235 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Hersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hersdorf 235 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 251 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 141,00 € im Jahr bzw. 35,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 235 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 235 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 465 % +65 %
2025 305 % 235 % -230 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
205 Brandscheid 299 250 % 2025
206 Niederweiler 100 250 % 2025
207 Nimshuscheid 243 250 % 2025
208 Watzerath 425 250 % 2025
209 Matzerath 48 245 % 2025
210 Dingdorf 111 240 % 2025
211 Feuerscheid 312 235 % 2025
212 Hersdorf 415 235 % 2025
213 Oberlauch 75 220 % 2025
214 Giesdorf 118 215 % 2025
215 Orlenbach 252 215 % 2025
216 Schwirzheim 453 210 % 2025
217 Niederlauch 32 205 % 2025
218 Roth bei Prüm 440 205 % 2025
219 Heisdorf 110 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hersdorf bei 235 %, für die Grundsteuer A bei 305 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hersdorf hoch?

Mit 235 % liegt Hersdorf auf Platz 2263 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 235 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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