Herren-Sulzbach

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 67742 155 Einwohner
Grundsteuer A 405 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 600 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336040

Grundsteuer für Herren-Sulzbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Herren-Sulzbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 600 % liegt Herren-Sulzbach auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Herren-Sulzbach liegt 114 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Herren-Sulzbach den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 600 % gestiegen (+215 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 530 %).

Rechenbeispiel für Herren-Sulzbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Herren-Sulzbach 600 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 114 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 360,00 € im Jahr bzw. 90,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Herren-Sulzbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Herren-Sulzbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 405 % 530 % +145 %
2024 (vor der Reform) 405 % 600 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
25 Föckelberg 347 600 % 2024
26 Ginsweiler 255 600 % 2024
27 Haschbach a.Remig. 681 600 % 2024
28 Hausweiler 43 600 % 2025
29 Hefersweiler 534 600 % 2024
30 Henschtal 317 600 % 2025
31 Herchweiler 462 600 % 2024
32 Herren-Sulzbach 155 600 % 2024
33 Hinzweiler 292 600 % 2024
34 Körborn 339 600 % 2024
35 Langweiler 204 600 % 2024
36 Lohnweiler 359 600 % 2024
37 Matzenbach 590 600 % 2025
38 Nerzweiler 100 600 % 2025
39 Neunkirchen a.Potzb. 436 600 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Herren-Sulzbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Herren-Sulzbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Herren-Sulzbach bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 405 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Herren-Sulzbach hoch?

Mit 600 % liegt Herren-Sulzbach auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Herren-Sulzbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 600 % gestiegen (+215 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 530 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Herren-Sulzbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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