Guldental

RP
Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach PLZ 55452 2.500 Einwohner
Grundsteuer A 365 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07133035

Grundsteuer für Guldental berechnen
Auf einen Blick

So steht Guldental im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 470 % liegt Guldental auf Platz 838 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Guldental liegt 16 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bad Kreuznach

Von den 118 Gemeinden im Kreis Bad Kreuznach hat Guldental den 38.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 476 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 470 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Guldental

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Guldental 470 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 16 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 282,00 € im Jahr bzw. 70,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Guldental.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Guldental

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 470 % +105 %
2024 (vor der Reform) 345 % 470 % 0 %
2025 365 % 470 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Kreuznach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Kreuznach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
31 Schöneberg 600 490 % 2024
32 Bretzenheim 2.746 487 % 2025
33 Odernheim am Glan 1.737 485 % 2025
34 Bad Sobernheim 6.536 480 % 2024
35 Biebelsheim 729 480 % 2024
36 Eckenroth 226 480 % 2024
37 Warmsroth 553 480 % 2024
38 Guldental 2.500 470 % 2024
39 Abtweiler 192 465 % 2024
40 Allenfeld 228 465 % 2024
41 Argenschwang 325 465 % 2024
42 Auen 190 465 % 2024
43 Becherbach 843 465 % 2024
44 Bockenau 1.175 465 % 2024
45 Boos 357 465 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Guldental

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Guldental?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Guldental bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 365 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Guldental hoch?

Mit 470 % liegt Guldental auf Platz 838 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Guldental den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 470 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Guldental?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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