Frohnhofen

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 66903 448 Einwohner
Grundsteuer A 401 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 650 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +129 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336027

Grundsteuer für Frohnhofen berechnen
Auf einen Blick

So steht Frohnhofen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 650 % liegt Frohnhofen auf Platz 103 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 95 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Frohnhofen liegt 164 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Frohnhofen den 6.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 650 % gestiegen (+265 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 521 %).

Rechenbeispiel für Frohnhofen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Frohnhofen 650 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 164 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 390,00 € im Jahr bzw. 97,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 650 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 650 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frohnhofen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frohnhofen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 401 % 521 % +136 %
2024 (vor der Reform) 401 % 521 % 0 %
2025 – 650 % +129 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Lauterecken 1.986 697 % 2025
2 Oberweiler-Tiefenbach 257 682 % 2025
3 Wolfstein 1.796 675 % 2025
4 Glanbrücken 469 655 % 2024
5 Waldmohr 5.118 652 % 2025
6 Bosenbach 717 650 % 2024
7 Etschberg 645 650 % 2024
8 Frohnhofen 448 650 % 2025
9 Heinzenhausen 242 627 % 2025
10 Nanzdietschweiler 1.104 615 % 2024
11 Rutsweiler an der Lauter 370 615 % 2024
12 Kappeln 205 613 % 2024
13 Dunzweiler 849 610 % 2024
14 Grumbach 480 606 % 2025
15 Offenbach-Hundheim 977 606 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Frohnhofen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frohnhofen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frohnhofen bei 650 %, für die Grundsteuer A bei 401 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Frohnhofen hoch?

Mit 650 % liegt Frohnhofen auf Platz 103 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 95 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Frohnhofen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 650 % gestiegen (+265 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 521 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frohnhofen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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