Feusdorf

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 54584 507 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -165 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07233023

Grundsteuer für Feusdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Feusdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Feusdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 490 %
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % +110 %
2024 (vor der Reform) 690 % 690 % +90 %
2025 500 % 525 % -165 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Untershausen 507 465 % 2024
Hergenfeld 507 465 % 2024
Kemmenau 506 465 % 2024
Eichelhardt 506 490 % 2024
Rotenhain 506 590 % 2024
Sankt Aldegund 506 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Feusdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Feusdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Feusdorf bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Feusdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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