Feusdorf

RP
Rheinland-Pfalz Vulkaneifel PLZ 54584 518 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -165 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07233023

Grundsteuer für Feusdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Feusdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 525 % liegt Feusdorf auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Feusdorf liegt 39 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Vulkaneifel

Von den 109 Gemeinden im Kreis Vulkaneifel hat Feusdorf den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 450 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 490 % auf 525 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 690 %).

Rechenbeispiel für Feusdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Feusdorf 525 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 39 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 315,00 € im Jahr bzw. 78,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Feusdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Feusdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 490 % –
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % +110 %
2024 (vor der Reform) 690 % 690 % +90 %
2025 500 % 525 % -165 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vulkaneifel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vulkaneifel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Kalenborn-Scheuern 383 550 % 2024
13 Salm 326 550 % 2024
14 Steiningen 196 550 % 2025
15 Birresborn 1.064 540 % 2025
16 Steineberg 187 540 % 2025
17 Wallenborn 411 540 % 2024
18 Pelm 926 530 % 2024
19 Feusdorf 518 525 % 2025
20 Gerolstein 7.198 525 % 2024
21 Densborn 509 520 % 2024
22 Immerath 234 520 % 2025
23 Schönbach 244 510 % 2024
24 Kerpen (Eifel) 501 500 % 2024
25 Rockeskyll 264 500 % 2024
26 Üxheim 1.345 500 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (109 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Feusdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Feusdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Feusdorf bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Feusdorf hoch?

Mit 525 % liegt Feusdorf auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Feusdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 490 % auf 525 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 690 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Feusdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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