Echternacherbrück

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54668 1.138 Einwohner
Grundsteuer A 550 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232028

Grundsteuer für Echternacherbrück berechnen
Auf einen Blick

So steht Echternacherbrück im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 480 % liegt Echternacherbrück auf Platz 773 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Echternacherbrück liegt 6 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Echternacherbrück den 100.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 500 % auf 480 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 500 %).

Rechenbeispiel für Echternacherbrück

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Echternacherbrück 480 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 6 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 288,00 € im Jahr bzw. 72,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Echternacherbrück.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Echternacherbrück

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 580 % 500 % –
2023 (vor der Reform) 580 % 500 % 0 %
2024 (vor der Reform) 580 % 500 % 0 %
2025 550 % 480 % -20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
94 Utscheid 430 500 % 2024
95 Üttfeld 384 500 % 2024
96 Waldhof-Falkenstein 19 500 % 2024
97 Weidingen 174 500 % 2024
98 Zendscheid 124 500 % 2024
99 Bettingen 1.058 490 % 2025
100 Baustert 418 480 % 2024
101 Echternacherbrück 1.138 480 % 2025
102 Wilsecker 179 475 % 2024
103 Lascheid 80 470 % 2024
104 Leimbach 42 470 % 2024
105 Alsdorf 472 465 % 2024
106 Beilingen 381 465 % 2024
107 Berscheid 62 465 % 2024
108 Bickendorf 547 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Echternacherbrück

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Echternacherbrück?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Echternacherbrück bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 550 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Echternacherbrück hoch?

Mit 480 % liegt Echternacherbrück auf Platz 773 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Echternacherbrück den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 500 % auf 480 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 500 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Echternacherbrück?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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