Bickendorf

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54636 547 Einwohner
Grundsteuer A 365 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232014

Grundsteuer für Bickendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Bickendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Bickendorf auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Bickendorf liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Bickendorf den 105.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Bickendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bickendorf 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bickendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bickendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 365 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 365 % 465 % +100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
101 Echternacherbrück 1.138 480 % 2025
102 Wilsecker 179 475 % 2024
103 Lascheid 80 470 % 2024
104 Leimbach 42 470 % 2024
105 Alsdorf 472 465 % 2024
106 Beilingen 381 465 % 2024
107 Berscheid 62 465 % 2024
108 Bickendorf 547 465 % 2024
109 Birtlingen 48 465 % 2024
110 Brecht 184 465 % 2024
111 Brimingen 103 465 % 2024
112 Burg 19 465 % 2024
113 Dahlem 251 465 % 2024
114 Echtershausen 87 465 % 2024
115 Eisenach 398 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bickendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bickendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bickendorf bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 365 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Bickendorf hoch?

Mit 465 % liegt Bickendorf auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bickendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bickendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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