Bundenthal

RP
Rheinland-Pfalz Südwestpfalz PLZ 76891 1.018 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 578 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +113 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07340502

Grundsteuer für Bundenthal berechnen
Auf einen Blick

So steht Bundenthal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 578 % liegt Bundenthal auf Platz 291 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 87 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Bundenthal liegt 92 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Südwestpfalz

Von den 84 Gemeinden im Kreis Südwestpfalz hat Bundenthal den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 492 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 578 % gestiegen (+193 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Bundenthal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bundenthal 578 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 92 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 346,80 € im Jahr bzw. 86,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 578 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 578 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bundenthal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bundenthal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +80 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 – 578 % +113 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Südwestpfalz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südwestpfalz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Lemberg 3.451 680 % 2025
2 Obersimten 610 620 % 2025
3 Eppenbrunn 1.238 616 % 2025
4 Schweix 279 612 % 2025
5 Leimen 911 599 % 2025
6 Kröppen 700 580 % 2025
7 Bundenthal 1.018 578 % 2025
8 Trulben 1.096 577 % 2025
9 Nothweiler 127 572 % 2025
10 Vinningen 1.706 558 % 2025
11 Ruppertsweiler 1.453 557 % 2025
12 Merzalben 1.173 549 % 2025
13 Fischbach bei Dahn 1.314 543 % 2025
14 Dahn 4.250 540 % 2025
15 Clausen 1.367 538 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (84 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bundenthal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bundenthal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bundenthal bei 578 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bundenthal hoch?

Mit 578 % liegt Bundenthal auf Platz 291 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 87 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bundenthal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 578 % gestiegen (+193 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bundenthal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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