Beuren (Hochwald)

RP
Rheinland-Pfalz Trier-Saarburg PLZ 54413 936 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07235008

Grundsteuer für Beuren (Hochwald) berechnen
Auf einen Blick

So steht Beuren (Hochwald) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 485 % liegt Beuren (Hochwald) auf Platz 747 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Beuren (Hochwald) liegt 1 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Trier-Saarburg

Von den 104 Gemeinden im Kreis Trier-Saarburg hat Beuren (Hochwald) den 41.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 489 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 485 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Beuren (Hochwald)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Beuren (Hochwald) 485 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 1 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 291,00 € im Jahr bzw. 72,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Beuren (Hochwald).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Beuren (Hochwald)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 485 % +35 %
2024 (vor der Reform) 450 % 485 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Trier-Saarburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Trier-Saarburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
34 Pellingen 1.237 500 % 2024
35 Temmels 773 500 % 2024
36 Trierweiler 3.725 500 % 2024
37 Wasserliesch 2.213 500 % 2024
38 Wawern 626 500 % 2024
39 Wellen 789 500 % 2024
40 Schleich 238 495 % 2024
41 Beuren (Hochwald) 936 485 % 2024
42 Pluwig 1.619 480 % 2024
43 Sommerau 71 480 % 2024
44 Waldweiler 841 480 % 2024
45 Reinsfeld 2.454 476 % 2024
46 Morscheid 878 470 % 2024
47 Ayl 1.574 465 % 2024
48 Baldringen 255 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (104 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Beuren (Hochwald)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Beuren (Hochwald)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Beuren (Hochwald) bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Beuren (Hochwald) hoch?

Mit 485 % liegt Beuren (Hochwald) auf Platz 747 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Beuren (Hochwald) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 485 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Beuren (Hochwald)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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