Wilnsdorf

NW
Nordrhein-Westfalen Siegen-Wittgenstein PLZ 57234 19.936 Einwohner
Grundsteuer A 151 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 863 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +168 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05970044

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Wilnsdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Wilnsdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 863 % liegt Wilnsdorf auf Platz 75 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Wilnsdorf liegt 152 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Siegen-Wittgenstein

Von den 11 Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein hat Wilnsdorf den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 725 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 475 % auf 863 % gestiegen (+388 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 695 %).

Rechenbeispiel für Wilnsdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wilnsdorf 863 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 152 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 517,80 € im Jahr bzw. 129,45 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 863 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 863 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wilnsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wilnsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 275 % 475 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 695 % +220 %
2024 (vor der Reform) 400 % 695 % 0 %
2025 151 % 863 % +168 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Siegen-Wittgenstein

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Kreuztal 30.721 905 % 2025
2 Wilnsdorf 19.936 863 % 2025
3 Bad Laasphe 12.967 800 % 2025
4 Hilchenbach 14.295 800 % 2025
5 Siegen 102.450 770 % 2025
6 Netphen 22.972 714 % 2025
7 Freudenberg 17.192 713 % 2026
8 Neunkirchen 12.628 652 % 2026
9 Bad Berleburg 18.251 650 % 2026
10 Erndtebrück 6.804 635 % 2026
11 Burbach 14.293 470 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (11 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wilnsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wilnsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wilnsdorf bei 863 %, für die Grundsteuer A bei 151 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wilnsdorf hoch?

Mit 863 % liegt Wilnsdorf auf Platz 75 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 81 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wilnsdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 475 % auf 863 % gestiegen (+388 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 695 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wilnsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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