Lienen

NW
Nordrhein-Westfalen Steinfurt PLZ 49536 8.469 Einwohner
Grundsteuer A 293 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 660 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +77 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Regionaldatenbank bzw. Bund der Steuerzahler NRW (differenzierte Sätze), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05566044

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Lienen berechnen
Auf einen Blick

So steht Lienen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 660 % liegt Lienen auf Platz 231 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 41 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Lienen liegt 51 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Steinfurt

Von den 24 Gemeinden im Kreis Steinfurt hat Lienen den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 673 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 530 % auf 660 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 583 %).

Rechenbeispiel für Lienen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lienen 660 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 51 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 396,00 € im Jahr bzw. 99,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 660 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 660 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lienen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lienen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 530 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 530 % 0 %
2024 (vor der Reform) 368 % 583 % +53 %
2025 293 % 660 % +77 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Steinfurt

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Steinfurt

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Tecklenburg 9.099 701 % 2025
9 Steinfurt 34.822 691 % 2026
10 Metelen 6.540 688 % 2025
11 Westerkappeln 10.825 686 % 2025
12 Horstmar 7.428 664 % 2025
13 Nordwalde 10.084 664 % 2025
14 Ladbergen 6.876 661 % 2025
15 Lienen 8.469 660 % 2025
16 Ibbenbüren 51.596 651 % 2025
17 Hörstel 20.101 645 % 2025
18 Ochtrup 20.358 612 % 2026
19 Lotte 13.728 593 % 2025
20 Hopsten 7.620 589 % 2025
21 Greven 38.080 582 % 2026
22 Neuenkirchen 13.770 568 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (24 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lienen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lienen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lienen bei 660 %, für die Grundsteuer A bei 293 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lienen hoch?

Mit 660 % liegt Lienen auf Platz 231 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 41 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lienen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 530 % auf 660 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 583 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lienen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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