Laer

NW
Nordrhein-Westfalen Steinfurt PLZ 48366 7.053 Einwohner
Grundsteuer A 365 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 870 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Bund der Steuerzahler NRW und Beschlüsse der Städte, 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05566036

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Laer berechnen
Auf einen Blick

So steht Laer im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 870 % liegt Laer auf Platz 71 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Laer liegt 159 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Steinfurt

Von den 24 Gemeinden im Kreis Steinfurt hat Laer den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 673 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 790 % auf 870 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 790 %).

Rechenbeispiel für Laer

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Laer 870 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 159 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 522,00 € im Jahr bzw. 130,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 870 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 870 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Laer.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Laer

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 790 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 790 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 790 % 0 %
2025 365 % 870 % +80 %
2026 – 870 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Steinfurt

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Steinfurt

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Saerbeck 6.906 877 % 2025
2 Laer 7.053 870 % 2026
3 Rheine 77.552 760 % 2025
4 Emsdetten 35.925 759 % 2025
5 Recke 11.427 743 % 2025
6 Lengerich 22.591 718 % 2026
7 Mettingen 11.651 710 % 2026
8 Tecklenburg 9.099 701 % 2025
9 Steinfurt 34.822 691 % 2026
10 Metelen 6.540 688 % 2025
11 Westerkappeln 10.825 686 % 2025
12 Horstmar 7.428 664 % 2025
13 Nordwalde 10.084 664 % 2025
14 Ladbergen 6.876 661 % 2025
15 Lienen 8.469 660 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (24 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Laer

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Laer?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Laer bei 870 %, für die Grundsteuer A bei 365 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Laer hoch?

Mit 870 % liegt Laer auf Platz 71 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 82 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Laer den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 790 % auf 870 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 790 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Laer?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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