Cadenberge

NI
Niedersachsen PLZ 21781 3.944 Einwohner
Grundsteuer A 470 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03352063

Grundsteuer für Cadenberge berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Cadenberge.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Cadenberge

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 480 % 460 %
2023 (vor der Reform) 480 % 460 % 0 %
2024 (vor der Reform) 480 % 460 % 0 %
2025 470 % 300 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wienhausen, Klostergemeinde 3.960 320 % 2025
Hattorf am Harz 3.990 293 % 2025
Marschacht 3.893 313 % 2025
Hoya 3.865 330 % 2025
Tarmstedt 4.068 409 % 2025
Diepenau, Flecken 3.809 232 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Cadenberge

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Cadenberge?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Cadenberge bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 470 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Cadenberge?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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