Steinfeld (Oldenburg)

NI
Niedersachsen Vechta PLZ 49439 10.425 Einwohner
Grundsteuer A 240 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03460008

Grundsteuer für Steinfeld (Oldenburg) berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinfeld (Oldenburg) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 240 % liegt Steinfeld (Oldenburg) auf Platz 670 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Steinfeld (Oldenburg) liegt 75 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vechta

Von den 10 Gemeinden im Kreis Vechta hat Steinfeld (Oldenburg) den 9.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 308 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 240 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %).

Rechenbeispiel für Steinfeld (Oldenburg)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinfeld (Oldenburg) 240 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 75 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 144,00 € im Jahr bzw. 36,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinfeld (Oldenburg).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinfeld (Oldenburg)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2025 240 % 240 % -60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vechta

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vechta

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Dinklage 13.547 426 % 2024
2 Damme 17.449 360 % 2024
3 Visbek 9.885 335 % 2024
4 Lohne (Oldenburg) 28.114 330 % 2024
5 Neuenkirchen-Vörden 8.857 330 % 2025
6 Bakum 6.905 290 % 2025
7 Vechta 33.768 280 % 2024
8 Holdorf 7.546 260 % 2025
9 Steinfeld (Oldenburg) 10.425 240 % 2025
10 Goldenstedt 10.342 233 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (10 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinfeld (Oldenburg)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinfeld (Oldenburg)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinfeld (Oldenburg) bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 240 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinfeld (Oldenburg) hoch?

Mit 240 % liegt Steinfeld (Oldenburg) auf Platz 670 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinfeld (Oldenburg) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 240 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinfeld (Oldenburg)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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