Sögel

NI
Niedersachsen PLZ 49751 7.779 Einwohner
Grundsteuer A 260 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -138 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03454047

Grundsteuer für Sögel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sögel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sögel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 352 % 373 %
2023 (vor der Reform) 354 % 375 % +2 %
2024 (vor der Reform) 398 % 398 % +23 %
2025 260 % 260 % -138 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Grund (Harz) 7.789 269 % 2025
Jesteburg 7.762 490 % 2025
Grasberg 7.755 470 % 2025
Nörten-Hardenberg, Flecken 7.699 350 % 2024
Algermissen 7.671 553 % 2025
Liebenburg 7.891 350 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Sögel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sögel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sögel bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 260 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sögel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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