Hardegsen

NI
Niedersachsen PLZ 37181 7.289 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 325 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03155005

Grundsteuer für Hardegsen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 325 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hardegsen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hardegsen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 %
2023 (vor der Reform) 375 % 395 % +35 %
2024 (vor der Reform) 375 % 395 % 0 %
2025 325 % 325 % -70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwülper 7.262 445 % 2025
Delligsen, Flecken 7.341 350 % 2025
Hinte 7.226 380 % 2025
Schellerten 7.388 393 % 2025
Bad Sachsa 7.170 360 % 2025
Wietze 7.414 440 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hardegsen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hardegsen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hardegsen bei 325 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hardegsen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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