Friedland

NI
Niedersachsen PLZ 37133 8.386 Einwohner
Grundsteuer A 304 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 304 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -46 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03159013

Grundsteuer für Friedland berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 304 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 304 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Friedland.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Friedland

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 304 % 304 % -46 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Rothenfelde 8.417 365 % 2025
Großheide 8.327 300 % 2025
Meine 8.310 430 % 2025
Bersenbrück 8.299 340 % 2025
Schladen-Werla 8.573 470 % 2024
Sande 8.631 420 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Friedland

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedland?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Friedland bei 304 %, für die Grundsteuer A bei 304 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedland?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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