Bad Fallingbostel

NI
Niedersachsen Heidekreis PLZ 29683 12.749 Einwohner
Grundsteuer A 306 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 306 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -144 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03358008

Grundsteuer für Bad Fallingbostel berechnen
Auf einen Blick

So steht Bad Fallingbostel im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 306 % liegt Bad Fallingbostel auf Platz 433 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Bad Fallingbostel liegt 9 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Heidekreis

Von den 23 Gemeinden im Kreis Heidekreis hat Bad Fallingbostel den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 373 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 306 % gesunken (-144 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Bad Fallingbostel

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bad Fallingbostel 306 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 9 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 183,60 € im Jahr bzw. 45,90 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 306 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 306 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bad Fallingbostel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bad Fallingbostel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2025 306 % 306 % -144 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Heidekreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Heidekreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Schwarmstedt 5.777 450 % 2025
8 Soltau 22.522 450 % 2025
9 Bispingen 6.568 420 % 2025
10 Häuslingen 783 420 % 2024
11 Neuenkirchen 5.319 410 % 2025
12 Hodenhagen 3.076 357 % 2025
13 Lindwedel 2.729 340 % 2025
14 Bad Fallingbostel 12.749 306 % 2025
15 Walsrode 30.942 300 % 2025
16 Eickeloh 779 263 % 2025
17 Ahlden (Aller), Flecken 1.630 258 % 2025
18 Buchholz (Aller) 2.152 255 % 2025
19 Essel 1.222 246 % 2025
20 Gilten 1.250 243 % 2025
21 Grethem 659 242 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bad Fallingbostel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Fallingbostel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bad Fallingbostel bei 306 %, für die Grundsteuer A bei 306 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bad Fallingbostel hoch?

Mit 306 % liegt Bad Fallingbostel auf Platz 433 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bad Fallingbostel den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 306 % gesunken (-144 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bad Fallingbostel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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