Grundsteuer-Hebesatz Wendorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Wendorf in Mecklenburg-Vorpommern.
Wendorf
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073099
Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wendorf.
Hebesatz-Entwicklung in Wendorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 325 % | 350 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 325 % | 350 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 325 % | 350 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Friedrichsruhe | 860 | 432 % | 2025 |
| Göhren-Lebbin | 859 | 492 % | 2024 |
| Burow | 864 | 465 % | 2025 |
| Lüssow | 865 | 400 % | 2025 |
| Bentzin | 866 | 397 % | 2025 |
| Behrenhoff | 867 | 500 % | 2024 |
Grundsteuer in Wendorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wendorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wendorf bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wendorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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