Steinhagen

MV
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Rügen PLZ 18442 2.657 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 353 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -43 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073087

Grundsteuer für Steinhagen berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinhagen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 353 % liegt Steinhagen auf Platz 510 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 30 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Steinhagen liegt 42 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen

Von den 101 Gemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen hat Steinhagen den 50.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 333 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 396 % auf 353 % gesunken (-43 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 396 %).

Rechenbeispiel für Steinhagen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinhagen 353 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 42 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 211,80 € im Jahr bzw. 52,95 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 353 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 353 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinhagen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinhagen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 396 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 396 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 396 % 0 %
2025 – 353 % -43 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vorpommern-Rügen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
43 Sagard 2.381 370 % 2025
44 Barth 8.235 368 % 2025
45 Niepars 2.511 365 % 2024
46 Weitenhagen 219 363 % 2025
47 Dreschvitz 767 360 % 2025
48 Marlow 4.449 360 % 2025
49 Rambin 925 360 % 2025
50 Steinhagen 2.657 353 % 2025
51 Papenhagen 521 351 % 2025
52 Wendorf 854 350 % 2024
53 Sehlen 891 343 % 2025
54 Wiek 967 330 % 2025
55 Altefähr 1.269 325 % 2025
56 Sellin, Ostseebad 2.465 325 % 2025
57 Gustow 566 322 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (101 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinhagen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinhagen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinhagen bei 353 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinhagen hoch?

Mit 353 % liegt Steinhagen auf Platz 510 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 30 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinhagen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 396 % auf 353 % gesunken (-43 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 396 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinhagen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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