Rosenow

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17091 1.008 Einwohner
Grundsteuer A 338 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071127

Grundsteuer für Rosenow berechnen
Auf einen Blick

So steht Rosenow im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 440 % liegt Rosenow auf Platz 165 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 75 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Rosenow liegt 45 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Rosenow den 47.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 440 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 375 %).

Rechenbeispiel für Rosenow

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rosenow 440 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 45 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 264,00 € im Jahr bzw. 66,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosenow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rosenow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 375 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 375 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 375 % 0 %
2025 338 % 440 % +65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
41 Wokuhl-Dabelow 566 450 % 2025
42 Galenbeck 1.068 446 % 2025
43 Gielow 1.100 445 % 2025
44 Ritzerow 360 445 % 2025
45 Basedow 673 444 % 2025
46 Rechlin 1.992 442 % 2025
47 Demmin 10.001 440 % 2025
48 Rosenow 1.008 440 % 2025
49 Gültz 486 438 % 2025
50 Warrenzin 345 438 % 2025
51 Blankensee 1.485 430 % 2025
52 Grünow 308 430 % 2024
53 Kentzlin 185 430 % 2024
54 Lindenberg 196 430 % 2024
55 Mirow 3.671 430 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rosenow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosenow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosenow bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 338 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rosenow hoch?

Mit 440 % liegt Rosenow auf Platz 165 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 75 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rosenow den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 440 % gestiegen (+65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 375 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosenow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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