Mirow

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17252 3.671 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071099

Grundsteuer für Mirow berechnen
Auf einen Blick

So steht Mirow im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Mirow auf Platz 229 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 66 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Mirow liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Mirow den 51.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 430 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Mirow

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Mirow 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 35 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mirow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mirow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 380 % 0 %
2025 350 % 430 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
48 Rosenow 1.008 440 % 2025
49 Gültz 486 438 % 2025
50 Warrenzin 345 438 % 2025
51 Blankensee 1.485 430 % 2025
52 Grünow 308 430 % 2024
53 Kentzlin 185 430 % 2024
54 Lindenberg 196 430 % 2024
55 Mirow 3.671 430 % 2025
56 Sarow 666 430 % 2024
57 Schönhausen 205 430 % 2025
58 Userin 673 430 % 2024
59 Utzedel 400 430 % 2024
60 Wesenberg 2.972 430 % 2025
61 Borrentin 715 427 % 2024
62 Burg Stargard 5.166 427 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Mirow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mirow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mirow bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Mirow hoch?

Mit 430 % liegt Mirow auf Platz 229 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 66 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Mirow den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 430 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mirow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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