Parchim

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19370 18.019 Einwohner
Grundsteuer A 322 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 572 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +132 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076108

Grundsteuer für Parchim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 572 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 572 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Parchim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Parchim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 470 % 365 %
2023 (vor der Reform) 470 % 440 % +75 %
2024 (vor der Reform) 470 % 440 % 0 %
2025 322 % 572 % +132 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neustrelitz, Residenzstadt 20.118 500 % 2025
Waren (Müritz) 20.342 400 % 2024
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt 15.271 380 % 2024
Bergen auf Rügen 13.617 400 % 2025
Bad Doberan 13.015 385 % 2025
Ludwigslust 12.027 555 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Parchim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Parchim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Parchim bei 572 %, für die Grundsteuer A bei 322 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Parchim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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