Parchim

MV
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim PLZ 19370 17.825 Einwohner
Grundsteuer A 322 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 572 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +132 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076108

Grundsteuer für Parchim berechnen
Auf einen Blick

So steht Parchim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 572 % liegt Parchim auf Platz 29 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Parchim liegt 177 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Von den 142 Gemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim hat Parchim den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 460 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 572 % gestiegen (+207 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 440 %).

Rechenbeispiel für Parchim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Parchim 572 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 177 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 343,20 € im Jahr bzw. 85,80 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 572 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 572 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Parchim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Parchim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 470 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 470 % 440 % +75 %
2024 (vor der Reform) 470 % 440 % 0 %
2025 322 % 572 % +132 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Demen 1.127 599 % 2025
15 Muchow 285 596 % 2025
16 Lübtheen 4.369 593 % 2025
17 Tramm 830 587 % 2025
18 Bobzin 259 585 % 2025
19 Wittendörp 2.909 573 % 2025
20 Kremmin 239 572 % 2025
21 Parchim 17.825 572 % 2025
22 Malk Göhren 416 560 % 2025
23 Schwanheide 687 560 % 2025
24 Karstädt 575 558 % 2025
25 Ludwigslust 11.778 555 % 2025
26 Grebs-Niendorf 537 550 % 2025
27 Stolpe 337 550 % 2025
28 Boizenburg/Elbe 11.147 545 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (142 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Parchim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Parchim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Parchim bei 572 %, für die Grundsteuer A bei 322 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Parchim hoch?

Mit 572 % liegt Parchim auf Platz 29 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Parchim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 572 % gestiegen (+207 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 440 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Parchim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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