Lancken-Granitz

MV
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Rügen PLZ 18586 454 Einwohner
Grundsteuer A 235 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 285 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073048

Grundsteuer für Lancken-Granitz berechnen
Auf einen Blick

So steht Lancken-Granitz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 285 % liegt Lancken-Granitz auf Platz 640 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 11 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Lancken-Granitz liegt 110 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen

Von den 101 Gemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen hat Lancken-Granitz den 71.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 333 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 285 % gesunken (-115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %).

Rechenbeispiel für Lancken-Granitz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lancken-Granitz 285 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 110 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 171,00 € im Jahr bzw. 42,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 285 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 285 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lancken-Granitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lancken-Granitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 425 % +25 %
2024 (vor der Reform) 350 % 425 % 0 %
2025 235 % 285 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vorpommern-Rügen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
64 Schaprode 415 300 % 2024
65 Splietsdorf 487 300 % 2024
66 Saal 1.448 299 % 2025
67 Divitz-Spoldershagen 529 296 % 2025
68 Göhren, Ostseebad 1.388 295 % 2025
69 Buschvitz 229 292 % 2025
70 Karnin 242 292 % 2025
71 Lancken-Granitz 454 285 % 2025
72 Putgarten 180 280 % 2025
73 Rappin 286 280 % 2025
74 Zingst, Ostseeheilbad 2.867 275 % 2025
75 Altenpleen 1.020 270 % 2025
76 Breege 583 270 % 2025
77 Zirkow 664 270 % 2025
78 Klausdorf 684 268 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (101 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lancken-Granitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lancken-Granitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lancken-Granitz bei 285 %, für die Grundsteuer A bei 235 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lancken-Granitz hoch?

Mit 285 % liegt Lancken-Granitz auf Platz 640 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 11 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lancken-Granitz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 285 % gesunken (-115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lancken-Granitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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