Saal

MV
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Rügen PLZ 18317 1.448 Einwohner
Grundsteuer A 336 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 299 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -139 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073077

Grundsteuer für Saal berechnen
Auf einen Blick

So steht Saal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 299 % liegt Saal auf Platz 619 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 15 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Saal liegt 96 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen

Von den 101 Gemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen hat Saal den 66.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 333 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 299 % gesunken (-101 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 438 %).

Rechenbeispiel für Saal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Saal 299 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 96 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 179,40 € im Jahr bzw. 44,85 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 299 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 299 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Saal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Saal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 438 % +38 %
2025 336 % 299 % -139 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vorpommern-Rügen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
59 Lietzow 225 304 % 2025
60 Gremersdorf-Buchholz 569 300 % 2024
61 Neuenkirchen 270 300 % 2025
62 Patzig 410 300 % 2025
63 Prohn 2.120 300 % 2025
64 Schaprode 415 300 % 2024
65 Splietsdorf 487 300 % 2024
66 Saal 1.448 299 % 2025
67 Divitz-Spoldershagen 529 296 % 2025
68 Göhren, Ostseebad 1.388 295 % 2025
69 Buschvitz 229 292 % 2025
70 Karnin 242 292 % 2025
71 Lancken-Granitz 454 285 % 2025
72 Putgarten 180 280 % 2025
73 Rappin 286 280 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (101 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Saal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Saal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Saal bei 299 %, für die Grundsteuer A bei 336 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Saal hoch?

Mit 299 % liegt Saal auf Platz 619 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 15 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Saal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 299 % gesunken (-101 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 438 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Saal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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