Klausdorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 18445 690 Einwohner
Grundsteuer A 715 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 268 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -152 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073044

Grundsteuer für Klausdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 268 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 268 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Klausdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Klausdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 %
2023 (vor der Reform) 350 % 410 % +25 %
2024 (vor der Reform) 715 % 420 % +10 %
2025 268 % -152 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Passow 688 390 % 2025
Userin 686 430 % 2024
Brünzow 694 420 % 2025
Schwanheide 694 560 % 2025
Wedendorfersee 685 370 % 2024
Sarow 685 430 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Klausdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Klausdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Klausdorf bei 268 %, für die Grundsteuer A bei 715 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Klausdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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