Grundsteuer-Hebesatz Klausdorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Klausdorf in Mecklenburg-Vorpommern.
Klausdorf
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073044
Was bedeutet der Hebesatz von 268 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 268 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Klausdorf.
Hebesatz-Entwicklung in Klausdorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 320 % | 385 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 350 % | 410 % | +25 % |
| 2024 (vor der Reform) | 715 % | 420 % | +10 % |
| 2025 | – | 268 % | -152 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Passow | 688 | 390 % | 2025 |
| Userin | 686 | 430 % | 2024 |
| Brünzow | 694 | 420 % | 2025 |
| Schwanheide | 694 | 560 % | 2025 |
| Wedendorfersee | 685 | 370 % | 2024 |
| Sarow | 685 | 430 % | 2024 |
Grundsteuer in Klausdorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Klausdorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Klausdorf bei 268 %, für die Grundsteuer A bei 715 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Klausdorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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