Grundsteuer-Hebesatz Klink
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Klink in Mecklenburg-Vorpommern.
Klink
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071077
Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Klink.
Hebesatz-Entwicklung in Klink
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 320 % | 420 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 320 % | 420 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 320 % | 420 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Benz | 1.058 | 368 % | 2025 |
| Dobbertin | 1.048 | 438 % | 2025 |
| Wusterhusen | 1.058 | 420 % | 2025 |
| Dranske | 1.059 | 210 % | 2025 |
| Groß Plasten | 1.043 | 420 % | 2024 |
| Raben Steinfeld | 1.040 | 443 % | 2025 |
Grundsteuer in Klink
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Klink?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Klink bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Klink?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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