Karlsburg

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17495 1.727 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 439 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075156

Grundsteuer für Karlsburg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 439 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 439 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Karlsburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Karlsburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 436 %
2023 (vor der Reform) 400 % 439 % +3 %
2024 (vor der Reform) 400 % 439 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Stepenitztal 1.725 414 % 2025
Ruhner Berge 1.723 475 % 2025
Penkun 1.712 438 % 2024
Kalkhorst 1.756 270 % 2025
Kröslin 1.766 350 % 2025
Neukalen, Peenestadt 1.661 455 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Karlsburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karlsburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Karlsburg bei 439 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karlsburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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