Neuenkirchen

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17498 2.376 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075102

Grundsteuer für Neuenkirchen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuenkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuenkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 430 %
2023 (vor der Reform) 400 % 470 % +40 %
2024 (vor der Reform) 400 % 470 % 0 %
2025 340 % 440 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Niepars 2.351 365 % 2024
Wittenförden 2.418 292 % 2025
Sagard 2.429 370 % 2025
Boltenhagen, Ostseebad 2.435 187 % 2025
Sellin, Ostseebad 2.497 325 % 2025
Bobitz 2.507 324 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuenkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuenkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuenkirchen bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuenkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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