Groß Godems

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19372 376 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 437 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076056

Grundsteuer für Groß Godems berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 437 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 437 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Groß Godems.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Groß Godems

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 437 %
2023 (vor der Reform) 330 % 437 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 437 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Priborn 376 340 % 2025
Thürkow 376 295 % 2025
Blankenberg 377 435 % 2025
Bernstorf 374 535 % 2025
Hohen Demzin 372 400 % 2025
Reimershagen 371 286 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Groß Godems

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Groß Godems?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Groß Godems bei 437 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Groß Godems?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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