Biendorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 18230 1.315 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072014

Grundsteuer für Biendorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Biendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Biendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 420 %
2023 (vor der Reform) 320 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 420 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Carinerland 1.318 300 % 2024
Bartenshagen-Parkentin 1.320 270 % 2025
Göhren, Ostseebad 1.307 295 % 2025
Hornstorf 1.326 509 % 2025
Richtenberg 1.303 438 % 2024
Wardow 1.327 302 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Biendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Biendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Biendorf bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Biendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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