Wardow

MV
Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock PLZ 18299 1.332 Einwohner
Grundsteuer A 232 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 302 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -52 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072112

Grundsteuer für Wardow berechnen
Auf einen Blick

So steht Wardow im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 302 % liegt Wardow auf Platz 602 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Wardow liegt 93 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Landkreis Rostock

Von den 112 Gemeinden im Kreis Landkreis Rostock hat Wardow den 65.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 330 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 354 % auf 302 % gesunken (-52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 354 %).

Rechenbeispiel für Wardow

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wardow 302 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 93 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 181,20 € im Jahr bzw. 45,30 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 302 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 302 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wardow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wardow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 248 % 354 % –
2023 (vor der Reform) 248 % 354 % 0 %
2024 (vor der Reform) 248 % 354 % 0 %
2025 232 % 302 % -52 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Landkreis Rostock

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Landkreis Rostock

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
58 Baumgarten 805 325 % 2025
59 Prebberede 735 322 % 2025
60 Lüssow 979 319 % 2025
61 Sarmstorf 499 313 % 2025
62 Sanitz 6.494 310 % 2025
63 Thelkow 492 310 % 2025
64 Dahmen 422 309 % 2025
65 Wardow 1.332 302 % 2025
66 Admannshagen-Bargeshagen 2.899 300 % 2025
67 Carinerland 1.290 300 % 2024
68 Stubbendorf 179 300 % 2025
69 Tessin, Blumenstadt 4.174 300 % 2025
70 Altkalen 786 295 % 2025
71 Mistorf 612 295 % 2025
72 Thürkow 367 295 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (112 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wardow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wardow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wardow bei 302 %, für die Grundsteuer A bei 232 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wardow hoch?

Mit 302 % liegt Wardow auf Platz 602 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wardow den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 354 % auf 302 % gesunken (-52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 354 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wardow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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