Bartenshagen-Parkentin

MV
Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock PLZ 18209 1.302 Einwohner
Grundsteuer A 426 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 270 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -155 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072007

Grundsteuer für Bartenshagen-Parkentin berechnen
Auf einen Blick

So steht Bartenshagen-Parkentin im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 270 % liegt Bartenshagen-Parkentin auf Platz 660 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Bartenshagen-Parkentin liegt 125 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Landkreis Rostock

Von den 112 Gemeinden im Kreis Landkreis Rostock hat Bartenshagen-Parkentin den 87.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 330 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 425 % auf 270 % gesunken (-155 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %).

Rechenbeispiel für Bartenshagen-Parkentin

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bartenshagen-Parkentin 270 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 125 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 162,00 € im Jahr bzw. 40,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 270 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 270 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bartenshagen-Parkentin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 425 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 425 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 425 % 0 %
2025 426 % 270 % -155 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Landkreis Rostock

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Landkreis Rostock

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
80 Rühn 598 285 % 2025
81 Cammin 853 280 % 2025
82 Penzin 136 280 % 2025
83 Thulendorf 657 279 % 2025
84 Ziesendorf 1.425 275 % 2025
85 Wittenbeck 883 274 % 2025
86 Gutow 1.022 273 % 2025
87 Bartenshagen-Parkentin 1.302 270 % 2025
88 Lambrechtshagen 2.860 265 % 2025
89 Reddelich 990 265 % 2025
90 Gnewitz 267 260 % 2025
91 Hohen Sprenz 495 260 % 2025
92 Kritzmow 3.931 260 % 2025
93 Gelbensande 1.809 256 % 2025
94 Blankenhagen 1.104 252 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (112 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bartenshagen-Parkentin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bartenshagen-Parkentin bei 270 %, für die Grundsteuer A bei 426 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bartenshagen-Parkentin hoch?

Mit 270 % liegt Bartenshagen-Parkentin auf Platz 660 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bartenshagen-Parkentin den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 425 % auf 270 % gesunken (-155 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 425 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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