Wartenberg

HE
Hessen Vogelsbergkreis PLZ 36367 3.468 Einwohner
Grundsteuer A 245 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -45 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06535019

Grundsteuer für Wartenberg berechnen
Auf einen Blick

So steht Wartenberg im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 320 % liegt Wartenberg auf Platz 300 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Wartenberg liegt 179 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vogelsbergkreis

Von den 19 Gemeinden im Kreis Vogelsbergkreis hat Wartenberg den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 363 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 320 % gesunken (-45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Wartenberg

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wartenberg 320 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 179 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 192,00 € im Jahr bzw. 48,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wartenberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wartenberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2025 245 % 320 % -45 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vogelsbergkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vogelsbergkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Homberg (Ohm) 6.972 432 % 2025
6 Schlitz 9.270 414 % 2025
7 Mücke 9.182 400 % 2025
8 Romrod 2.585 385 % 2024
9 Alsfeld 15.279 369 % 2025
10 Grebenau 2.232 365 % 2025
11 Schwalmtal 2.721 320 % 2025
12 Wartenberg 3.468 320 % 2025
13 Antrifttal 1.722 300 % 2025
14 Herbstein 4.527 300 % 2025
15 Lautertal (Vogelsberg) 2.219 300 % 2025
16 Ulrichstein 2.721 298 % 2025
17 Freiensteinau 2.974 279 % 2025
18 Gemünden (Felda) 2.595 250 % 2025
19 Feldatal 2.185 216 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (19 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wartenberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wartenberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wartenberg bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 245 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wartenberg hoch?

Mit 320 % liegt Wartenberg auf Platz 300 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wartenberg den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 320 % gesunken (-45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wartenberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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