Waldems

HE
Hessen PLZ 65529 5.288 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06439016

Grundsteuer für Waldems berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Waldems.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Waldems

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 400 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neuberg 5.300 850 % 2024
Helsa 5.318 550 % 2025
Gersfeld (Rhön) 5.340 450 % 2025
Glashütten 5.346 853 % 2025
Guxhagen 5.353 225 % 2025
Grebenstein 5.357 330 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Waldems

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waldems?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Waldems bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Waldems?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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