Seeheim-Jugenheim

HE
Hessen PLZ 64342 16.442 Einwohner
Grundsteuer A 1154 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 1226 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +376 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06432022

Grundsteuer für Seeheim-Jugenheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 1226 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 1226 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Seeheim-Jugenheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Seeheim-Jugenheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 500 %
2023 (vor der Reform) 850 % 850 % +350 %
2024 (vor der Reform) 850 % 850 % 0 %
2025 1154 % 1226 % +376 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ginsheim-Gustavsburg 16.426 990 % 2025
Reinheim 16.490 430 % 2025
Kirchhain 16.389 400 % 2025
Kelsterbach 16.238 903 % 2025
Königstein im Taunus 16.759 1290 % 2025
Petersberg 16.052 350 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Seeheim-Jugenheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Seeheim-Jugenheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Seeheim-Jugenheim bei 1226 %, für die Grundsteuer A bei 1154 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Seeheim-Jugenheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 1226 %.

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