Petersberg

HE
Hessen PLZ 36100 16.052 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06631020

Grundsteuer für Petersberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Petersberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Petersberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 365 %
2023 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2025 350 % -15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Arolsen 16.048 530 % 2025
Dieburg 15.905 419 % 2025
Kelsterbach 16.238 903 % 2025
Erlensee 15.849 895 % 2025
Schlüchtern 15.790 320 % 2025
Kirchhain 16.389 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Petersberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Petersberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Petersberg bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Petersberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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