Wanfried

HE
Hessen Werra-Meißner-Kreis PLZ 37281 4.039 Einwohner
Grundsteuer A 590 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 530 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -200 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06636013

Grundsteuer für Wanfried berechnen
Auf einen Blick

So steht Wanfried im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 530 % liegt Wanfried auf Platz 147 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Wanfried liegt 31 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Werra-Meißner-Kreis

Von den 16 Gemeinden im Kreis Werra-Meißner-Kreis hat Wanfried den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 405 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 730 % auf 530 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 730 %).

Rechenbeispiel für Wanfried

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wanfried 530 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 31 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 318,00 € im Jahr bzw. 79,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 530 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 530 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wanfried.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wanfried

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 730 % 730 % –
2023 (vor der Reform) 730 % 730 % 0 %
2024 (vor der Reform) 730 % 730 % 0 %
2025 590 % 530 % -200 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Werra-Meißner-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Werra-Meißner-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Bad Sooden-Allendorf 8.242 655 % 2025
2 Witzenhausen 15.110 555 % 2025
3 Wanfried 4.039 530 % 2025
4 Großalmerode 6.049 450 % 2025
5 Ringgau 2.832 435 % 2025
6 Eschwege, Kreisstadt 18.687 426 % 2025
7 Wehretal 4.904 400 % 2025
8 Meinhard 4.230 365 % 2025
9 Waldkappel 4.024 365 % 2025
10 Neu-Eichenberg 1.775 360 % 2025
11 Hessisch Lichtenau 12.238 340 % 2025
12 Berkatal 1.458 320 % 2025
13 Herleshausen 2.582 320 % 2025
14 Meißner 2.858 320 % 2025
15 Sontra 7.462 320 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (16 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wanfried

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wanfried?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wanfried bei 530 %, für die Grundsteuer A bei 590 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wanfried hoch?

Mit 530 % liegt Wanfried auf Platz 147 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 65 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wanfried den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 730 % auf 530 % gesunken (-200 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 730 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wanfried?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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