Neuenstein

HE
Hessen PLZ 36286 3.002 Einwohner
Grundsteuer A 470 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 275 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -95 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06632014

Grundsteuer für Neuenstein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 275 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 275 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuenstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuenstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 370 %
2023 (vor der Reform) 370 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 370 % 0 %
2025 470 % 275 % -95 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neuental 2.992 285 % 2025
Hohenroda 3.024 250 % 2025
Glauburg 3.031 485 % 2025
Freiensteinau 2.962 279 % 2025
Hauneck 3.055 320 % 2025
Fränkisch-Crumbach 2.933 900 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuenstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuenstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuenstein bei 275 %, für die Grundsteuer A bei 470 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuenstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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