Mörfelden-Walldorf

HE
Hessen PLZ 64546 32.173 Einwohner
Grundsteuer A 234 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 778 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -12 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06433008

Grundsteuer für Mörfelden-Walldorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 778 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 778 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mörfelden-Walldorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mörfelden-Walldorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 790 %
2023 (vor der Reform) 400 % 790 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 790 % 0 %
2025 234 % 778 % -12 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Lampertheim 32.278 765 % 2025
Bad Nauheim 32.784 580 % 2025
Bad Hersfeld, Kreisstadt 30.907 410 % 2025
Taunusstein 30.219 670 % 2025
Viernheim 34.407 765 % 2025
Friedberg (Hessen), Kreisstadt 29.741 596 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mörfelden-Walldorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mörfelden-Walldorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mörfelden-Walldorf bei 778 %, für die Grundsteuer A bei 234 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mörfelden-Walldorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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