Taunusstein

HE
Hessen PLZ 65232 30.219 Einwohner
Grundsteuer A 600 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 670 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06439015

Grundsteuer für Taunusstein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 670 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 670 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Taunusstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Taunusstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 600 % 600 %
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2024 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2025 670 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Friedberg (Hessen), Kreisstadt 29.741 596 % 2025
Bad Hersfeld, Kreisstadt 30.907 410 % 2025
Griesheim 29.345 1290 % 2025
Mühlheim am Main 29.105 983 % 2025
Rödermark 28.716 990 % 2025
Hattersheim am Main 28.414 785 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Taunusstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Taunusstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Taunusstein bei 670 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Taunusstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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