Malsfeld

HE
Hessen PLZ 34323 3.695 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -150 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06634013

Grundsteuer für Malsfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Malsfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Malsfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 395 %
2023 (vor der Reform) 365 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 450 % +55 %
2025 300 % -150 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Dipperz 3.650 320 % 2025
Kirchheim 3.640 320 % 2025
Groß-Rohrheim 3.624 280 % 2025
Allendorf (Lumda) 3.791 700 % 2025
Bad Salzschlirf 3.594 795 % 2025
Steffenberg 3.837 265 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Malsfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Malsfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Malsfeld bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Malsfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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