Allendorf (Lumda)

HE
Hessen PLZ 35469 3.791 Einwohner
Grundsteuer A 650 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 700 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06531001

Grundsteuer für Allendorf (Lumda) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 700 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 700 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Allendorf (Lumda).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Allendorf (Lumda)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 690 % 690 %
2023 (vor der Reform) 690 % 690 % 0 %
2024 (vor der Reform) 690 % 690 % 0 %
2025 650 % 700 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Steffenberg 3.837 265 % 2025
Neckarsteinach 3.859 730 % 2025
Kiedrich 3.867 650 % 2024
Malsfeld 3.695 300 % 2025
Lorch 3.891 605 % 2025
Bad Zwesten 3.900 395 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Allendorf (Lumda)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Allendorf (Lumda)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Allendorf (Lumda) bei 700 %, für die Grundsteuer A bei 650 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Allendorf (Lumda)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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