Lindenfels

HE
Hessen PLZ 64678 5.082 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 990 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06431015

Grundsteuer für Lindenfels berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 990 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 990 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lindenfels.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lindenfels

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 870 %
2023 (vor der Reform) 350 % 870 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 870 % 0 %
2025 990 % +120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Modautal 5.084 600 % 2025
Driedorf 5.067 210 % 2025
Espenau 5.106 545 % 2025
Habichtswald 5.158 437 % 2025
Diemelstadt 5.176 192 % 2025
Niederaula, Marktgemeinde 5.201 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lindenfels

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lindenfels?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lindenfels bei 990 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lindenfels?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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