Herleshausen

HE
Hessen PLZ 37293 2.669 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -280 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06636005

Grundsteuer für Herleshausen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Herleshausen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Herleshausen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 600 % 600 %
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2024 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2025 420 % 320 % -280 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Friedewald 2.664 365 % 2025
Gemünden (Felda) 2.652 250 % 2025
Kefenrod 2.635 800 % 2025
Fischbachtal 2.711 480 % 2025
Ulrichstein 2.750 298 % 2025
Poppenhausen (Wasserkuppe) 2.761 200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Herleshausen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Herleshausen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Herleshausen bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Herleshausen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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