Turnow-Preilack

BB
Brandenburg PLZ 03185 1.101 Einwohner
Grundsteuer A 275 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -1 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12071401

Grundsteuer für Turnow-Preilack berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Turnow-Preilack.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Turnow-Preilack

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 334 % 379 %
2023 (vor der Reform) 339 % 381 % +2 %
2024 (vor der Reform) 339 % 381 % 0 %
2025 275 % 380 % -1 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Stechlin 1.103 340 % 2025
Crinitz 1.110 490 % 2025
Melchow 1.114 290 % 2025
Prötzel 1.080 340 % 2025
Berkenbrück 1.070 360 % 2024
Dreetz 1.134 348 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Turnow-Preilack

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Turnow-Preilack?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Turnow-Preilack bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 275 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Turnow-Preilack?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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