Seeblick

BB
Brandenburg PLZ 14715 860 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12063274

Grundsteuer für Seeblick berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Seeblick.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Seeblick

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 405 %
2023 (vor der Reform) 310 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 405 % 0 %
2025 350 % 340 % -65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Podelzig 860 310 % 2025
Rosenau 852 490 % 2025
Waldsieversdorf 869 400 % 2024
Langewahl 848 220 % 2025
Bersteland 848 405 % 2024
Havelaue 874 340 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Seeblick

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Seeblick?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Seeblick bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Seeblick?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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