Oberbarnim

BB
Brandenburg PLZ 15377 2.047 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12064370

Grundsteuer für Oberbarnim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberbarnim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberbarnim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 290 % 400 %
2023 (vor der Reform) 290 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 290 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Niemegk 2.033 520 % 2025
Lenzen (Elbe) 2.026 410 % 2024
Britz 2.081 360 % 2025
Ortrand 2.005 395 % 2024
Meyenburg 2.090 470 % 2025
Rauen 1.997 280 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberbarnim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberbarnim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberbarnim bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberbarnim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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