Niederer Fläming

BB
Brandenburg Teltow-Fläming PLZ 14913 2.968 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +45 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12072298

Grundsteuer für Niederer Fläming berechnen
Auf einen Blick

So steht Niederer Fläming im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Niederer Fläming auf Platz 56 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Niederer Fläming liegt 72 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Teltow-Fläming

Von den 16 Gemeinden im Kreis Teltow-Fläming hat Niederer Fläming den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 362 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 430 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %).

Rechenbeispiel für Niederer Fläming

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Niederer Fläming 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 72 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Niederer Fläming.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Niederer Fläming

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 285 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 285 % 385 % 0 %
2024 (vor der Reform) 285 % 385 % 0 %
2025 280 % 430 % +45 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Teltow-Fläming

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Teltow-Fläming

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Jüterbog 12.961 590 % 2025
2 Dahme/Mark 4.904 490 % 2025
3 Baruth/Mark 4.119 480 % 2025
4 Niedergörsdorf 6.150 450 % 2025
5 Niederer Fläming 2.968 430 % 2025
6 Luckenwalde 21.077 400 % 2025
7 Ihlow 633 380 % 2025
8 Trebbin 9.682 350 % 2025
9 Nuthe-Urstromtal 6.249 340 % 2025
10 Ludwigsfelde 29.635 322 % 2025
11 Dahmetal 424 300 % 2024
12 Zossen 21.558 290 % 2025
13 Großbeeren 9.305 285 % 2025
14 Rangsdorf 11.768 255 % 2025
15 Am Mellensee 7.269 212 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (16 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Niederer Fläming

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Niederer Fläming?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Niederer Fläming bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Niederer Fläming hoch?

Mit 430 % liegt Niederer Fläming auf Platz 56 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Niederer Fläming den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 430 % gestiegen (+45 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Niederer Fläming?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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