Marienwerder

BB
Brandenburg Barnim PLZ 16348 1.620 Einwohner
Grundsteuer A 100 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12060154

Grundsteuer für Marienwerder berechnen
Auf einen Blick

So steht Marienwerder im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 250 % liegt Marienwerder auf Platz 363 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 11 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Marienwerder liegt 108 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Barnim

Von den 25 Gemeinden im Kreis Barnim hat Marienwerder den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 308 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 250 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Marienwerder

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Marienwerder 250 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 108 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 150,00 € im Jahr bzw. 37,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Marienwerder.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Marienwerder

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 200 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 200 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 200 % 350 % 0 %
2025 100 % 250 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Barnim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Barnim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Breydin 812 300 % 2025
12 Hohenfinow 524 300 % 2025
13 Niederfinow 590 300 % 2025
14 Rüdnitz 2.154 300 % 2025
15 Liepe 600 290 % 2025
16 Melchow 1.131 290 % 2025
17 Sydower Fließ 1.024 290 % 2025
18 Biesenthal 6.370 280 % 2025
19 Chorin 2.218 260 % 2025
20 Marienwerder 1.620 250 % 2025
21 Ahrensfelde 14.464 230 % 2025
22 Werneuchen 9.430 230 % 2025
23 Bernau bei Berlin 44.706 215 % 2025
24 Wandlitz 24.633 210 % 2025
25 Panketal 21.343 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Marienwerder

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Marienwerder?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Marienwerder bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 100 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Marienwerder hoch?

Mit 250 % liegt Marienwerder auf Platz 363 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 11 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Marienwerder den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 250 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Marienwerder?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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